
Europas Plan für die
Wiederherstellung der Natur – und Deutschlands Beitrag zur Umsetzung
Europas Natur ist stark geschädigt: Mehr als 80 Prozent der europäischen Lebensräume sind in keinem guten Zustand. Moore wurden trockengelegt, Flüsse begradigt,in der Waldwirtschaft wurde lange Zeit auf Monokulturen gesetzt. Der Verlust von Arten schreitet voran und der Klimawandel verschärft die Situation. Immer klarer wird: Schutz allein reicht nicht mehr. Die Natur braucht gezielte Hilfe, um sich zu erholen.
Genau hier setzt die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur der Europäischen Union an. Sie ist seit August 2024 in Kraft und verpflichtet alle Mitgliedstaaten erstmals verbindlich dazu, geschädigte Ökosysteme systematisch wiederherzustellen. Ziel ist es, natürliche Lebensräume an Land, im Wasser und in Städten wieder funktionsfähig zu machen. Die Verordnung, auch als „Nature Restoration Regulation“ bekannt, gilt unmittelbar in allen EU-Staaten, muss also nicht erst in nationales Recht überführt werden.
Der Ansatz ist klar: Schäden sollen nicht nur begrenzt, sondern schrittweise rückgängig gemacht werden. Dafür brauchen wir etwa die Wiedervernässung von Mooren, die ökologische Aufwertung von Wäldern, freier fließende Flüsse und mehr Grün in Städten. Mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresfläche in der EU sollen bis 2030 renaturiert werden – langfristiges Ziel ist, dass sich die Natur in allen Lebensräumen erholt.
Für die Umsetzung müssen alle Mitgliedstaaten jeweils einen Nationalen Wiederherstellungsplan (NWP) erarbeiten. Er legt fest, wie die europäischen Ziele konkret erreicht werden sollen. Die Bundesregierung muss ihn bis September 2026 bei der Europäischen Kommission einreichen. Koordiniert wird der Prozess vom Bundesumweltministerium, umgesetzt wird ein Großteil der Maßnahmen durch die Bundesländer.
Der Nationale Wiederherstellungsplan enthält Ziele, Maßnahmen, Zeitpläne und Zuständigkeiten. Grundlage ist eine systematische Erfassung des Zustands der Natur. Die Europäische Kommission prüft den Plan und begleitet die Umsetzung. Regelmäßige Berichte sorgen dafür, dass Fortschritte sichtbar werden und bei Bedarf nachgesteuert werden kann.
Ein wichtiger Bestandteil ist die Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Wiederherstellung der Natur betrifft viele Bereiche der Gesellschaft. Deshalb werden Verbände, Kommunen, Landnutzer*innen, Bürger*innen und die Wissenschaft in den Prozess eingebunden.
Die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur und der Nationale Wiederherstellungsplan markieren einen Wendepunkt in der europäischen Umweltpolitik: Erstmals wird die Wiederherstellung geschädigter Natur verbindlich geplant. Gelingt die Umsetzung, bietet sich die Chance, Natur- und Klimakrise gemeinsam anzugehen und unsere Lebensgrundlagen langfristig zu sichern.
Diese Ökosysteme & Maßnahmen stehen besonders im Fokus:
- Moore und Feuchtgebiete: Wiedervernässung, um Klima- und Wasserschutz sowie die Biodiversität zu stärken
- Flüsse und Auen: Gewässer wieder natürlicher entwickeln und besser vernetzen
- Wälder: mehr Vielfalt, ältere Strukturen und naturnahe Entwicklung fördern
- Agrarlandschaften: Böden stärken, Lebensräume zurückbringen
- Meere und Küsten: empfindliche Lebensräume stabilisieren und regenerieren
- Städte: Grün sichern und ausbauen, Hitze mindern und Lebensqualität erhöhen
- Bestäuber: Lebensräume für Insekten verbessern und Artenverlust stoppen


